Bootsschaden: Was jetzt zu tun ist

Nach einer Kollision, einem Anlegeschaden oder einem Sturm herrscht oft Hektik. Mit diesen Schritten sichern Sie Ihre Ansprüche, ohne etwas zu vergessen.

1. Menschen und Boot sichern

Zuerst zählt die Sicherheit an Bord. Wenn Wasser eindringt, Kraftstoff austritt oder jemand verletzt ist, rufen Sie Hilfe über den Notruf 112. Sichern Sie das Boot gegen weitere Schäden: festmachen, lenzen, wenn möglich abdecken.

2. Alles fotografieren

  • Das eigene Boot und das andere beteiligte Boot, jeweils mit Namen oder Kennzeichen
  • Die Schäden aus der Nähe und aus einigen Metern Abstand
  • Den Ort: Steg, Fahrrinne, Tonnen, Wetter und Wasserstand
  • Bei Sturmschäden auch die Festmacher und den Liegeplatz

3. Daten austauschen und Zeugen notieren

Notieren Sie Name, Anschrift und Telefonnummer des Schiffsführers und des Eigners, den Bootsnamen, das amtliche Kennzeichen und die Versicherung des Gegners. Fragen Sie Zeugen nach ihren Kontaktdaten, zum Beispiel andere Bootsfahrer, den Hafenmeister oder Vereinsmitglieder.

4. Polizei und Versicherung informieren

Bei größeren Schäden, Verletzten, Unfallflucht oder Streit über den Hergang ist die Wasserschutzpolizei die richtige Stelle. Melden Sie den Schaden außerdem zeitnah Ihrer eigenen Versicherung und beachten Sie die Fristen in Ihrem Vertrag.

5. Unabhängigen Gutachter einschalten, dann reparieren

Lassen Sie den Schaden dokumentieren, bevor repariert wird. Bei einem fremdverschuldeten Schaden dürfen Sie den Sachverständigen grundsätzlich selbst wählen, und der Verursacher trägt in der Regel die Kosten. Wir kommen an Ihren Liegeplatz oder in die Werft. Erste Fotos können Sie uns gern vorab per WhatsApp oder über das Online-Formular schicken.

Was Sie besser nicht tun

  • Kein Schuldanerkenntnis am Steg unterschreiben
  • Nicht selbst reparieren, bevor der Schaden gesichert ist
  • Sich nicht allein auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen

Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit über die Schuld empfehlen wir einen Anwalt.

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