Havariegutachten für Sportboote und Yachten in Berlin

Ein anderes Boot hat Ihres gerammt, beim Anlegen beschädigt oder durch Sog und Wellenschlag gegen den Steg gedrückt? Wir dokumentieren den Schaden vollständig, damit Sie ihn beim Verursacher und seiner Versicherung durchsetzen können.

Wann Sie ein Havariegutachten brauchen

Ein Havariegutachten ist die Grundlage, wenn ein anderer den Schaden an Ihrem Boot verursacht hat und dafür einstehen muss. Typische Fälle in Berlin und Brandenburg:

  • Kollision auf dem Wasser, zum Beispiel beim Kreuzen auf der Havel oder an engen Stellen der Spree
  • Anfahrschaden beim An- und Ablegen in der Marina oder am Vereinssteg
  • Schäden durch Sog und Wellenschlag vorbeifahrender Fahrgast- oder Motorboote
  • Beschädigung beim Kranen, Slippen oder Transport durch einen Dienstleister
  • Schäden durch ein losgerissenes fremdes Boot am Liegeplatz

Was im Gutachten steht

Wir halten fest, was beschädigt ist, wie der Schaden entstanden sein kann und was die fachgerechte Reparatur kostet. Dazu gehören:

  • Schadenumfang an Rumpf, Gelcoat, Laminat, Scheuerleiste, Beschlägen und Aufbauten
  • Prüfung von Antrieb, Welle, Propeller und Ruderanlage auf Folgeschäden
  • Reparaturkosten mit Werftarbeit, Material, Lackierung, Kranen und Transport
  • Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und bei schweren Schäden der Restwert
  • Eine mögliche Wertminderung nach der Reparatur
  • Eine ausführliche Fotodokumentation
Bootsgutachter prüft den beschädigten Rumpf eines Motorboots
Schadensaufnahme direkt am Rumpf. KI-generiertes Bild

Wer bezahlt das Gutachten?

Muss der Verursacher für den Schaden einstehen, gehören die Kosten für ein erforderliches Gutachten zum Schaden, den er beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Häufig rechnen wir nach einer Abtretung direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nichts vorstrecken.

Wichtig zu wissen: Anders als beim Auto ist eine Haftpflichtversicherung für Sportboote in Deutschland nicht generell vorgeschrieben. Viele Eigner sind trotzdem versichert, oft schon, weil Marina oder Verein es verlangen. Ob und wie der Verursacher versichert ist, klären wir mit Ihnen vor dem Auftrag, damit Sie keine Überraschung erleben.

Erst dokumentieren, dann reparieren

Lassen Sie das Boot nicht reparieren, bevor der Schaden gesichert ist. Sonst fehlt später der Nachweis, was die Havarie verursacht hat und was schon vorher da war. Was Sie direkt nach dem Schaden selbst tun können, steht im Ratgeber Bootsschaden: Was jetzt zu tun ist.

Häufige Fragen

Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter eines fremdverschuldeten Schadens dürfen Sie grundsätzlich einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, auch wenn die Versicherung des Verursachers einen eigenen Gutachter vorschlägt.

Muss das Boot aus dem Wasser?

Für Schäden über der Wasserlinie meist nicht. Bei Verdacht auf Schäden am Unterwasserschiff, am Kiel oder am Antrieb ist eine Besichtigung an Land nötig. Den Termin stimmen wir mit Marina oder Werft ab.

Was ist, wenn die Schuldfrage unklar ist?

Dann ist eine frühe und genaue Dokumentation besonders wichtig. Wir sichern Schadenbild und Spuren und klären mit Ihnen vorab, wer die Kosten trägt. Für die rechtliche Bewertung empfehlen wir einen Anwalt.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?

Nach der Besichtigung in der Regel wenige Werktage. Bei großen Schäden, für die Angebote einer Werft eingeholt werden müssen, kann es länger dauern.

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